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SPD Hebertshausen.

Das wollen wir für Hebertshausen :

MARIANNE KLAFFKI: Bürgerbeteiligung und mehr Familienfreundlichkeit in Hebertshausen

Wir wollen echte Bürgerbeteiligung und mehr Familienfreundlichkeit in Hebertshausen. Wir wollen die BürgerInnen in wesentlichen Schritten der Weiterentwicklung der Gemeinde einbeziehen. Unser Ziel ist es echte Bürgerbeteiligung in Hebertshausen ins Leben rufen und anwenden.

Mit Bürgerbeteiligung wollen wir wichtige Zukunftsfragen klären:

1. Welche Form der umweltfreundlichen Energieversorgung wollen wir am Ort in Hebertshausen etablieren?

2. Wie soll ein Bürgerzentrum in Hebertshausen aussehen, das als Veranstaltungstreffpunkt für alle Gemeindebürger dienen soll?“

Wir wollen mehr Familienfreundlichkeit in der Gemeinde umsetzen. Das beginnt bei der Kinderbetreuung und Freizeitgestaltung, geht über die Bereiche Wohnen und Verkehr, Bildung und Gesundheit hin bis zu den Belangen der Seniorinnen und Senioren. Familienfreundlichkeit im Rathaus praktisch umsetzen muss generationsübergreifend sein, wenn sie wirksam sein soll.
 

Marianne Klaffki
SPD-Fraktionsvorsitzende im Gemeinderat Hebertshausen

 

 

Mitfahrerbankerl einrichten

Antrag

 

Die SPD-Gemeinderatsfraktion beantragt:

 

Im Gemeindegebiet Hebertshausen werden an geeigneten Stellen Mitfahrerbankerl errichtet. Zur Erprobung soll deshalb je Fahrtrichtung an mindestens zwei stark frequentierten Stellen Bankerl samt Hinweiszubehör aufgestellt werden.

 

 

 

Begründung:

Der straßengebundene, öffentliche Personennahverkehr in der Gemeinde Hebertshausen ist mit den aktuellen Busfahrplänen deutlich unterentwickelt. Die Ergänzung durch das Systems des Anrufsammeltaxis kann die Bedarfe nicht decken. Für Senioren, Familien aber auch andere Hebertshausener Bürger ist es nicht immer möglich die notwendigen Fahrten zeitgerecht durch die Unterstützung von Freunden und Verwandten zu organisieren. Die Einrichtung von Mitfahrerbankerln, die bereits in vielen Gemeinden installiert wurde und von der dortigen Bevölkerung gern genutzt wird, kann weitere Abhilfe schaffen. Es soll das Mobilitätsangebot zwischen den einzelnen Ortsteilen erhöhen und S-Bahn und Busse ergänzen. Dazu sollen an verschiedenen Standorten z. B. auf Höhe des Schulsportplatzes, an der Grünfläche des Rathauses, an der Grünfläche (Kastanienbaumhöhe) vor dem ehemaligen Gasthof Groß, Ampermoching und an anderen geeigneten Stellen in unserer Gemeinde werden sogenannte „Mitfahrerbankerl“ eingerichtet werden. An den fest definierten Standorten stehen dafür farblich auffällige Bänke, bzw. werden vorhandene Bankerl genutzt. Aus einer Auswahl an auf einer Stange ausklappbaren Schildern mit Namen von Orten/Standorten, kann den vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmern angezeigt werden, welches Fahrziel gewünscht ist. Die Mitfahrerbank ist ein Treffpunkt für spontane Fahrgemeinschaften und setzt auf das soziale Geflecht der Gemeinde und des Landkreises. Als Empfehlung soll eine Mitfahrerbankerlnutzung ab 16 Jahren vorgesehen werden.

 

 

Marianne Klaffki

für die SPD-Gemeinderatsfraktion

Veröffentlicht am 03.01.2022

Am Eichenberg - Tempo 30

Antrag

Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Verwaltung möge prüfen, ob in der Straßenführung „Am Eichenberg“ von und zur Bahnhofstraße eine streckenbezogene Temporeduzierung auf 30 km/h sinnvoll möglich ist.

Begründung:
Anwohner der Straße Am Eichenberg registrieren eine kontinuierlich steigende Verkehrs-belastung mit unterschiedlich hohen Geschwindigkeiten von und zur Bahnhofstraße. Dies führt zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinder und ältere Verkehrsteilnehmer:innen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) resümiert, dass Fahrgeschwindigkeiten von 50 km/h den immer häufiger den Anforderungen an den Schutz übrigen Verkehrsteilnehmer:innen, insbesondere der schwächeren nicht mehr gerecht werden, zumal der Anteil der Radfahrenden, die sich den Straßenraum mit den Autos teilen, stetig zunimmt. Eine fachliche Beratung hinsichtlich der Frage einer sinnvollen Umsetzbarkeit der Temporeduzierung der Streckenführung Am Eichenberg durch die örtliche Polizeidienststelle, kann eine hilfreiche Entscheidungsgrundlage bilden.

Die Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 ist eine geeignete Maßnahme, um die anderen Verkehrsteilnehmer:innen effektiv zu schützen, weil durch die damit einher-gehenden, kürzeren Brems- und Anhaltewege auch die Unfallgefahr signifikant verringert. Die Fahrtzeit verlängert sich bei einem Absenken der Geschwindigkeit um 20 km/h nur um wenige Sekunden, dem ein ungleich größerer „Gewinn“ an Sicherheit gegenübersteht.

 

Marianne Klaffki
für die SPD-Gemeinderatsfraktion

Veröffentlicht am 03.01.2022

Marianne Klaffki setzt erste Anregung aus Bürgergesprächen um

Prof. Dr. Gantzer informiert über richtige Vorsorge im Alter

 

 

 

 Was ist, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden
kann? 

Auf Einladung von Marianne Klaffki informierte Prof. Dr. Peter Paul 
Gantzer, Notar, im Sportheim Ampermoching über Vorsorge für 
Alter und Krankheit die zahlreich anwesenden interessierten Zuhörer. 
Lebhaft mit Beispielen aus der alltäglichen Praxisunterlegt, stellte 
Gantzer die drei wesentlichen Säulender Vorsorge - Betreuungs-, 
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - vor. 
Eine Patientenverfügung kann eine wichtige Vorsorge sein, sie muss 
aber rechtsgültig und eindeutig formuliert sein. Eine Betreuungs-
verfügung hat weitreichende Folgen und muss gut überlegt sein. 
"Ein Augenblick,- eine Krank-heit, ein Unfall - kann das ganze Leben 
verändern, so Gantzer. Marianne Klaffki ergänzte aus vielen 
Bürgergesprächen: Viele Menschen in Hebertshausen beschäftigt die 
Frage: 
Wie treffe ich Vorsorge für den Fall, dass ich meine Rechte nicht mehr 
selbst vertreten kann? 
Wie kann ich eindeutig festlegen, wer meine Patientenrechte vertritt, 
wenn ich es selbst nicht mehr bestimmen kann? Unterschieden werden 
müssen Patientenverfügung und Betreuungsverfügung, so Gantzer. 

"Eine Patientenverfügung gilt für die Fälle, in denen ein schwer 
Erkrankter oder Verletzter seinen Willen nicht mehr äußern kann." Der 
Inhalt einer Patientenverfügung, so Gantzer lässt letztlich rechtssicher 
auf zwei Sätze zusammenfassen, wenn Menschen das Ende ihres 
Lebens ohne lebens-verlängernde Maßnahmen gestalten wollen: 
"Ich wünsche keine ärztlichen Maßnahmen, die nichts weiter als einer 
Verlängerung des Sterbevorgangs bedeuten. Ich bitte, mein Recht auf 
ein menschenwürdiges Sterben zu achten. "

Eine Betreuungsverfügung ist dann wichtig, so Prof. Dr. Gantzer, wenn 
eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer 
körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten 
ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann. "In diesem Fall vertritt ein
Betreuer alle Ihre Rechte. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie 
bestimmen, wer dieseAufgabe übernehmen soll" erläutert der Rechtexperte. 
Dabei geht es dann um die Frage, des Aufenthaltes (wo wohne ich), um den 
Umgang mit finanziellen Mitteln und um gesundheitliche Entscheidungen.

Wichtig ist auch die Vorsorgevollmacht. Eine Betreuung kostet Geld und 
verursacht viel Bürokratie. So muss z. B. der Betreuer jährlich gegenüber dem 
Vormundschaftsgericht Rechnung abliegen über die Einnahmen und Aus-
gaben. Abgerechnet wird dieser Leistung mit Honoraren, teilweise ist die 
Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Günstiger ist die 
Lösung durch eine Vertrauensperson in der Familie. Hier bietet das Betreuungs-
recht eine weniger bürokratische Regelung, die Vorsorgevollmacht. Diese 
Vollmacht wird in aller Regel als Generalvollmacht erteilt und schließt damit 
grundsätzlich die Bestellung eines Betreuers aus, so Gantzer.

„Das Ganze ist weniger kompliziert als Sie denken“, erklärt Prof. Gantzer, 
„es wird von manchen einfach nur unverständlich erklärt. Lassen Sie sich nicht 
abschrecken Ihre eigene Entscheidung zu treffen und für sich vorzusorgen,“ so 
der Rat des langjährig praktizierenden Notars und Rechtsexperten.

Veröffentlicht am 22.02.2014

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