Marianne Klaffki setzt erste Anregung aus Bürgergesprächen um
Prof. Dr. Gantzer informiert über richtige Vorsorge im Alter
Was ist, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann?
Auf Einladung von Marianne Klaffki informierte Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, Notar,
im Sportheim Ampermoching über Vorsorge für Alter und Krankheit
die zahlreich anwesenden interessierten Zuhörer. Lebhaft mit Beispielen
aus der alltäglichen Praxisunterlegt, stellte Gantzer die drei wesentlichen Säulen
der Vorsorge - Betreuungs-, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - vor.
Eine Patientenverfügung kann eine wichtige Vorsorge sein, sie muss aber
rechtsgültig und eindeutig formuliert sein. Eine Betreuungsverfügung hat
weitreichende Folgen und muss gut überlegt sein. "Ein Augenblick,- eine Krank-
heit, ein Unfall - kann das ganze Leben verändern, so Gantzer. Marianne Klaffki
ergänzte aus vielen Bürgergesprächen: Viele Menschen in Hebertshausen
beschäftigt die Frage:
Wie treffe ich Vorsorge für den Fall, dass ich meine Rechte nicht mehr selbst
vertreten kann? Wie kann ich eindeutig festlegen, wer meine Patientenrechte
vertritt, wenn ich es selbst nicht mehr bestimmen kann? Unterschieden werden
müssen Patientenverfügung und Betreuungsverfügung, so Peter Paul Gantzer.
"Eine Patientenverfügung gilt für die Fälle, in denen ein schwer Erkrankter
oderVerletzter seinen Willen nicht mehr äußern kann." Der Inhalt einer
Patientenverfügung, so Gantzer lässt letztlich rechtssicher auf zwei Sätze
zusammenfassen, wenn Menschen das Ende ihres Lebens ohne lebens-
verlängernde Maßnahmen gestalten wollen:
"Ich wünsche keine ärztlichen Maßnahmen, die nichts weiter als einer
Verlängerung des Sterbevorgangs bedeuten. Ich bitte, mein Recht auf ein
menschenwürdiges Sterben zu achten. "
Eine Betreuungsverfügung ist dann wichtig, so Prof. Dr. Gantzer, wenn eine
volljährige Person aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körper-
lichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz
oder teilweise nicht mehr besorgen kann. "In diesem Fall vertritt ein Betreuer alle
Ihre Rechte. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer diese
Aufgabe übernehmen soll" erläutert der Rechtexperte. Dabei geht es dann um
die Frage, des Aufenthaltes (wo wohne ich), um den Umgang mit finanziellen
Mitteln und um gesundheitliche Entscheidungen.
Wichtig ist auch die Vorsorgevollmacht. Eine Betreuung kostet Geld und
verursacht viel Bürokratie. So muss z. B. der Betreuer jährlich gegenüber dem
Vormundschaftsgericht Rechnung abliegen über die Einnahmen und Ausgaben.
Abgerechnet wird dieser Leistung mit Honoraren, teilweise ist die Genehmigung
des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Günstiger ist die Lösung durch eine
Vertrauensperson in der Familie. Hier bietet das Betreuungsrecht eine weniger
bürokratische Regelung, die Vorsorgevollmacht. Diese Vollmacht wird in aller
Regel als Generalvollmacht erteilt und schließt damit grundsätzlich die Bestellung
eines Betreuers aus, so Gantzer.
„Das Ganze ist weniger kompliziert als Sie denken“, erklärt Prof. Gantzer,
„es wird von manchen einfach nur unverständlich erklärt. Lassen Sie sich nicht
abschrecken Ihre eigene Entscheidung zu treffen und für sich vorzusorgen,“ so
der Rat des langjährig praktizierenden Notars und Rechtsexperten.
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Veröffentlicht am 22.02.2014