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SPD Hebertshausen.

Richtige Vorsorge im Alter :

Allgemein

Marianne Klaffki setzt erste Anregung aus Bürgergesprächen um

Prof. Dr. Gantzer informiert über richtige Vorsorge im Alter

 

 

 

 Was ist, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden
kann? 

Auf Einladung von Marianne Klaffki informierte Prof. Dr. Peter Paul 
Gantzer, Notar, im Sportheim Ampermoching über Vorsorge für 
Alter und Krankheit die zahlreich anwesenden interessierten Zuhörer. 
Lebhaft mit Beispielen aus der alltäglichen Praxisunterlegt, stellte 
Gantzer die drei wesentlichen Säulender Vorsorge - Betreuungs-, 
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - vor. 
Eine Patientenverfügung kann eine wichtige Vorsorge sein, sie muss 
aber rechtsgültig und eindeutig formuliert sein. Eine Betreuungs-
verfügung hat weitreichende Folgen und muss gut überlegt sein. 
"Ein Augenblick,- eine Krank-heit, ein Unfall - kann das ganze Leben 
verändern, so Gantzer. Marianne Klaffki ergänzte aus vielen 
Bürgergesprächen: Viele Menschen in Hebertshausen beschäftigt die 
Frage: 
Wie treffe ich Vorsorge für den Fall, dass ich meine Rechte nicht mehr 
selbst vertreten kann? 
Wie kann ich eindeutig festlegen, wer meine Patientenrechte vertritt, 
wenn ich es selbst nicht mehr bestimmen kann? Unterschieden werden 
müssen Patientenverfügung und Betreuungsverfügung, so Gantzer. 

"Eine Patientenverfügung gilt für die Fälle, in denen ein schwer 
Erkrankter oder Verletzter seinen Willen nicht mehr äußern kann." Der 
Inhalt einer Patientenverfügung, so Gantzer lässt letztlich rechtssicher 
auf zwei Sätze zusammenfassen, wenn Menschen das Ende ihres 
Lebens ohne lebens-verlängernde Maßnahmen gestalten wollen: 
"Ich wünsche keine ärztlichen Maßnahmen, die nichts weiter als einer 
Verlängerung des Sterbevorgangs bedeuten. Ich bitte, mein Recht auf 
ein menschenwürdiges Sterben zu achten. "

Eine Betreuungsverfügung ist dann wichtig, so Prof. Dr. Gantzer, wenn 
eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer 
körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten 
ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann. "In diesem Fall vertritt ein
Betreuer alle Ihre Rechte. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie 
bestimmen, wer dieseAufgabe übernehmen soll" erläutert der Rechtexperte. 
Dabei geht es dann um die Frage, des Aufenthaltes (wo wohne ich), um den 
Umgang mit finanziellen Mitteln und um gesundheitliche Entscheidungen.

Wichtig ist auch die Vorsorgevollmacht. Eine Betreuung kostet Geld und 
verursacht viel Bürokratie. So muss z. B. der Betreuer jährlich gegenüber dem 
Vormundschaftsgericht Rechnung abliegen über die Einnahmen und Aus-
gaben. Abgerechnet wird dieser Leistung mit Honoraren, teilweise ist die 
Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Günstiger ist die 
Lösung durch eine Vertrauensperson in der Familie. Hier bietet das Betreuungs-
recht eine weniger bürokratische Regelung, die Vorsorgevollmacht. Diese 
Vollmacht wird in aller Regel als Generalvollmacht erteilt und schließt damit 
grundsätzlich die Bestellung eines Betreuers aus, so Gantzer.

„Das Ganze ist weniger kompliziert als Sie denken“, erklärt Prof. Gantzer, 
„es wird von manchen einfach nur unverständlich erklärt. Lassen Sie sich nicht 
abschrecken Ihre eigene Entscheidung zu treffen und für sich vorzusorgen,“ so 
der Rat des langjährig praktizierenden Notars und Rechtsexperten.
 

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