Marianne Klaffki setzt erste Anregung aus Bürgergesprächen um
Prof. Dr. Gantzer informiert über richtige Vorsorge im Alter
Was ist, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann? Auf Einladung von Marianne Klaffki informierte Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, Notar, im Sportheim Ampermoching über Vorsorge für Alter und Krankheit die zahlreich anwesenden interessierten Zuhörer. Lebhaft mit Beispielen aus der alltäglichen Praxisunterlegt, stellte Gantzer die drei wesentlichen Säulender Vorsorge - Betreuungs-, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - vor. Eine Patientenverfügung kann eine wichtige Vorsorge sein, sie muss aber rechtsgültig und eindeutig formuliert sein. Eine Betreuungs- verfügung hat weitreichende Folgen und muss gut überlegt sein. "Ein Augenblick,- eine Krank-heit, ein Unfall - kann das ganze Leben verändern, so Gantzer. Marianne Klaffki ergänzte aus vielen Bürgergesprächen: Viele Menschen in Hebertshausen beschäftigt die Frage: Wie treffe ich Vorsorge für den Fall, dass ich meine Rechte nicht mehr selbst vertreten kann? Wie kann ich eindeutig festlegen, wer meine Patientenrechte vertritt, wenn ich es selbst nicht mehr bestimmen kann? Unterschieden werden müssen Patientenverfügung und Betreuungsverfügung, so Gantzer. "Eine Patientenverfügung gilt für die Fälle, in denen ein schwer Erkrankter oder Verletzter seinen Willen nicht mehr äußern kann." Der Inhalt einer Patientenverfügung, so Gantzer lässt letztlich rechtssicher auf zwei Sätze zusammenfassen, wenn Menschen das Ende ihres Lebens ohne lebens-verlängernde Maßnahmen gestalten wollen: "Ich wünsche keine ärztlichen Maßnahmen, die nichts weiter als einer Verlängerung des Sterbevorgangs bedeuten. Ich bitte, mein Recht auf ein menschenwürdiges Sterben zu achten. " Eine Betreuungsverfügung ist dann wichtig, so Prof. Dr. Gantzer, wenn eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann. "In diesem Fall vertritt ein Betreuer alle Ihre Rechte. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer dieseAufgabe übernehmen soll" erläutert der Rechtexperte. Dabei geht es dann um die Frage, des Aufenthaltes (wo wohne ich), um den Umgang mit finanziellen Mitteln und um gesundheitliche Entscheidungen. Wichtig ist auch die Vorsorgevollmacht. Eine Betreuung kostet Geld und verursacht viel Bürokratie. So muss z. B. der Betreuer jährlich gegenüber dem Vormundschaftsgericht Rechnung abliegen über die Einnahmen und Aus- gaben. Abgerechnet wird dieser Leistung mit Honoraren, teilweise ist die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Günstiger ist die Lösung durch eine Vertrauensperson in der Familie. Hier bietet das Betreuungs- recht eine weniger bürokratische Regelung, die Vorsorgevollmacht. Diese Vollmacht wird in aller Regel als Generalvollmacht erteilt und schließt damit grundsätzlich die Bestellung eines Betreuers aus, so Gantzer. „Das Ganze ist weniger kompliziert als Sie denken“, erklärt Prof. Gantzer, „es wird von manchen einfach nur unverständlich erklärt. Lassen Sie sich nicht abschrecken Ihre eigene Entscheidung zu treffen und für sich vorzusorgen,“ so der Rat des langjährig praktizierenden Notars und Rechtsexperten.